Ihre Vorteile

Die Vorteile des englischen und walisischen Insolvenzverfahrens
In England und Wales erfolgt die Befreiung von der Restschuld kraft Gesetzes automatisch. Das ist ein entscheidender Unterschied zur deutschen Gerichtsbarkeit, die die Befreiung vom „Wohlverhalten“ des Schuldners abhängig macht.

 

Faktor Zeit
Der Zeitfaktor spielt eine große Rolle und spricht für England und Wales: Die Restschuldbefreiung erfolgt spätestens zwölf Monate nach der Antragstellung, während in der Bundesrepublik sechs Jahre angesetzt werden – und nimmt man die Schufa hinzu – dauert es sogar zehn Jahre. Denn die Schufa speichert eine Restschuldbefreiung noch für bis zu vier Jahre als Negativmerkmal.

 

Negative Schufa? – Nicht mit uns.
Durch eine Insolvenz in England oder Wales lässt sich das vermeiden. Die Bundesregierung beabsichtigt zwar eine verkürzte Verfahrensdauer von drei Jahren, aber wegen des vorgelagerten Schuldenbereinigungs-Versuchs können daraus noch bis zu sieben lange Jahre werden.

 

Luft zum Leben
Sie behalten „Luft zum Leben“: Während Schuldner in Deutschland auf das Existenzminimum reduziert werden, wird in England und Wales die Pfändungsfreigrenze individuell festgelegt.

Auch ein außergerichtlicher Versuch zur Schuldenbereinigung ist nicht erforderlich – der ja ohnehin selten gelingt.

 

Die EU-Insolvenz & Rechtssicherheit für Deutschland
Es gilt die Europäische Insolvenzordnung! Dadurch ist sichergestellt, dass die Restschuldbefreiung auch in Deutschland wirksam ist.

Insgesamt sind die Wirkungen der englischen Restschuldbefreiung sehr weitgehend. Lassen Sie sich von uns auf diesem Weg begleiten.

 

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