Die Lösung zur Entschuldung – Wales und / oder England
Das Verfahren in England und Wales – ganz anders als in Deutschland: Hier nimmt der Richter nur bei der Eröffnung des Verfahrens Einsicht in Ihre Akte. Dann geht der Vorgang in die Verantwortung des Official Receivers über.
Über den Antrag wird in England und Wales meistens noch am gleichen Tag entschieden. Wird der Antrag angenommen, tritt nach maximal zwölf Monaten die Restschuldbefreiung ein (englisch: discharge).
Die Lösung im weiteren Verlauf
Nach zwei bis drei Wochen findet ein Interview bei der Behörde Official Receiver statt. In diesem Interview werden die Gründe besprochen, die zu der Insolvenz geführt haben. Beim Festlegen der Pfändungsfreigrenze wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Sie werden als Schuldner also nicht auf das pfändungsfreie Existenzminimum eingeschränkt, wie es in Deutschland der Fall ist.
Nach einiger Zeit setzt sich der Official Receiver mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Sollten hartnäckige Gläubiger Einwände geltend machen, fordert die Behörde Official Receiver weitere Stellungnahmen oder Interviews an.
Schuldenfreiheit nach 12 Monaten
Meist geht alles ohne Probleme vonstatten. Zwölf Monate nach der Bankrotterklärung steht im Internet, dass Sie schuldenfrei sind. Das können Sie sich auch vom Gericht schriftlich geben lassen. Mit der Bescheinigung „Certificate of Discharge“ lebt es sich nun wieder besser.
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